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Stadtplanung

Die Stadtplanung umfasst folgende Aufgabengebiete:

  • Bebaubarkeit und Nutzung von Grundstücken 
  • Bebauungs- und Grünordnungspläne
  • Flächennutzungsplan
  • Hausnummernvergabe
  • Stadtentwicklungsplanung (z. B. ISEK)      
  • Stadtumbau West
  • Naturschutz (z. B. Auskünfte Biotopkartierungen)
  • Auskunft zu übergeordneten Planungen (z. B. Regional-  und  Landesentwicklungsplan)
  • Auskunft zu Bodenrichtwerten
  • Vermessung
  • Geodaten
  • Geographisches Informationssystem (GIS)

Bauleitplanung

Bauleitpläne bestimmen gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) die Nutzung und Entwicklung der Gemeindeflächen, vor allem die bauliche Nutzung und leiten die geordnete städtebauliche Entwicklung.  Die Bauleitpläne werden in förmlichen Verfahren nach dem BauGB von der Gemeinde aufgestellt, geändert und ggf. aufgehoben. Es wird unterschieden zwischen dem vorbereitenden Bauleitplan dem Flächennutzungsplan (FNP) und dem verbindlichen Bauleitpan dem Bebauungsplan (BBP).

Der Flächennutzungsplan FNP stellt die vorhandene und geplante städtebauliche Entwicklung für das Gemeindegebiet dar. Er besteht aus dem zeichnerischen Teil und dem Erläuterungsbericht sowie dem Landschaftsplan. Die Originale des Flächennutzungsplanes einschließlich des Landschaftsplanes und den zugehörigen Erläuterungsberichten, können von jedermann während der allgemeinen Dienstzeiten im Bauamt, Sachgebiet Stadtplanung, eingesehen werden. 
  
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er regelt unter anderem Art und Maß der Nutzung von Baugrundstücken, bestimmt die Lage, Größe und Nutzung öffentlicher Flächen (z. B. für Verkehrsflächen, Grünanlagen, Sportplätze) und reserviert Flächen für sonstige Nutzungen, z. B. für Landwirtschaft und Wald.
 
Hier finden Sie Informationen zu aktuell laufenden Bauleitplanverfahren und der Beteiligung der Öffentlichkeit an den Planungen.

Offenlegung BBP 220 + FNP 2023/2

Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 220 "Solarpark Plößberg-Ost" und zugehörige Flächennutzungsplanänderung 2023/2

 

Beteiligung…

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Stadtentwicklungsplanung

Ein weiteres wichtiges Instrument der Stadtplanung ist der Stadtentwicklungsplan bzw. das Stadtentwick-lungskonzept. Bereits in den 1970er Jahren wurden in Selb umfangreiches Konzepte (u.a. durch Prof. Walter Gropius) erstellt. Im Jahre 2003 erteilte die Stadt Selb einer interdisziplinär zusammengesetzten Gutachtergruppe den Auftrag, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) zu erarbeiten.

Da das im Jahre 2004 erarbeitete Konzept ist in weiten Teilen überholt war bedarf es eine Anpassung an die aktuellen städtebaulichen Entwicklungen in Selb. Bei einem Vergleich der Rahmenbedingungen von 2003 und 2019 ist eine deutliche Verbesserung im ökonomischen aber auch demographischen Bereich bemerkbar. Wie sich die Stadt Selb, aufbauend auf seine derzeitige Situation, weiterentwickeln könnte, galt es mit der neuen Fassung darzustellen.


Stadtsanierung

Um städtebauliche Missstände und funktionale Schwächen eines Stadtgebietes zu beseitigen, kann die Gemeinde nach den Vorgaben des Baugesetzbuches städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchführen. Dazu beschließt die Gemeinde eine förmliche Sanierungssatzung nach dem Vorgaben des §142 BauGB. Die Sanierung kann entweder im vereinfachten oder im umfassenden (Regelfall) Sanierungsverfahren durchgeführt werden. Alle Verfahrensschritte richten sich nach den Vorgaben der  §§136 ff des BauGB.

Überblick über die Sanierungsgebiete


KATASTERAUSZUG ZUR BAUVORLAGE

Für Bauwerber und deren Entwurfsverfasser bietet die Stadt Selb in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Vermessungsverwaltung den Service an, den zur Bauvorlage (Bauantrag) notwendigen aktuellen Katasterauszug mit Eigentümernachweis direkt im Bauamt -SG Stadtplanung- zu erwerben.

Dieser kundenorientierte Dienst soll zur Verwaltungsvereinfachung beitragen und dem Bürger den zusätzlichen Weg zum Vermessungamt ersparen. Selbstverständlich kann den Katasterauszug auch weiterhin direkt beim Vermessungamt in Wunsiedel erworben werden. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt wie beim Vermessungsamt auch 36,- €. Nach Möglichkeit sollte der Betrag gleich in Bar, gegen Ausstellung einer Quittung, beglichen werden. Auf Wunsch wird jedoch auch eine Rechnung ausgestellt.

Vorsorglich wird noch darauf hingewiesen, dass dieser Service nur für Bauwerber in Zusammenhang mit einem Bauantrag angeboten wird. Lageplanauszüge für den eigenen Bedarf stellt auch weiterhin nur das Vermessungsamt kostenpflichtig (ca. 15,- €) aus.