Offenlegung BBP 220 + FNP 2023/2
Der Selber Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.11.2024 die Entwürfe zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan und Grünordnungsplan Nr. 220 “Solarpark Plößberg-Ost” für das Gebiet nördlich der Staatsstraße 2179 im Bereich östlich Dorf Plößberg und der Kreisstraße WUN 16 sowie die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2023/2, jeweils in der Fassung vom 17.10.2024, gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.
Die Planentwürfe jeweils mit Begründung und Umweltbericht, die spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Blendgutachten, Entwässerungsgutachten sowie die derzeit vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen daher in der Zeit vom
06.12.2024 bis einschließlich 07.01.2025
während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme im Rathaus – Bauamt, Zi. B.05, Ludwigstraße 6, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Hinweise: Wesentliche umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichts (Fassung vom 17.10.2024), der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tier und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft und Kulturgüter enthält, der Biotop- und Artenschutzkartierung mit Hinweisen auf im Umfeld der Planung liegenden kartierten Flächen bzw. vorkommenden Arten, der Bayerischen Natura2000-Verordnung mit Angaben zum europäischen Biotopverbund, des Landschaftsplans der Stadt Selb, der Aufgaben und Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege enthält, dem Blendgutachten vom 01.07.2024, dem Entwässerungsgutachten vom 01.07.2024, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 17.10.2024, sowie den Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Münchberg vom 27.08.2024 mit Hinweisen zum Boden und angrenzenden Waldflächen, des Amtes für ländliche Entwicklung für Oberfranken Bamberg vom 26.08.2024 mit Hinweisen zur Entwässerung und Bodenerosion, des Landratsamtes Wunsiedel i. F. vom 10.09.2024 mit Hinweisen zum Immissions- und Naturschutz, des Bergamtes Nordbayern Bayreuth vom 03.09.2024 mit Hinweisen zu Bergwerksrechten, der Regierung von Oberfranken Bayreuth vom 09.09.2024 mit Hinweisen zum Boden und Immissionsschutz sowie des Wasserwirtschaftsamtes Hof vom 04.09.2024 mit Hinweisen zum Bodenschutz und zum Wasserrecht vor.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Zusätzlich wird im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die öffentliche Auslegung wurden durch Aushang ab dem 29.11.2024 an der Amtstafel im Rathaus ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist als Pdf-Dokument abrufbar.
Hinweis: Alle aufgeführten Dokumente sind Vorentwürfe, die keine Rechtskraft besitzen und sich im Verlauf des Verfahrens noch ändern können!
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den zuständigen Ansprechpartnern der Stadtplanung.