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Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Ausländerangelegenheiten
  • An-, Ab- und Ummeldung
  • Bescheinigungen
  • Briefwahl
  • Einbürgerungen
  • Lebensbescheinigung
  • Personalausweise
  • Polizeiliche Führungszeugnisse
  • Reisepässe
  • Wahlangelegenheiten

Reisepass

Für die Neuausstellung eines Reisepasses wird benötigt:

  • ein aktuelles, biometrietaugliches Foto
  • evtl. der bisherige Reisepass
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (entfällt, für in Selb Geborene)
  • bei Verheirateten, Geschiedenen, Verwitweten: Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift vom  Familienbuch  - Entfällt, wenn Sie in Selb geheiratet haben!

Ihr persönliches Erscheinen ist auf jeden Fall erforderlich.

Gebühr

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bereits bei der Beantragung bezahlt werden muss!

  • 37,50 EUR vor dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre)
  • 70,00 EUR ab dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 10 Jahre)
  • 32,00 EUR zusätzlich für Express-Reisepass

Ausstellungsdauer

  • aktuell 8 Wochen normaler eReisepass
  • 72 Stunden Express-Reisepass

Bundespersonalausweis

Für die Neuausstellung eines Personalausweises wird benötigt:

  • ein aktuelles, biometrietaugliches Foto
  • der bisherige Personalausweis
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (entfällt bei in Selb Geborenen)
  • bei Verheirateten, Geschiedenen, Verwitweten: Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift vom Familienbuch (entfällt, wenn  in Selb geheiratet wurde)

Ein persönliches Erscheinen ist auf jeden Fall erforderlich.

Gebühr

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bereits bei der Beantragung bezahlt werden muss!

  • 22,80 EUR vor dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre)
  • 37,00 EUR ab dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 10 Jahre)

Ausstellungsdauer

  • 2-3 Wochen

 


Kinderreisepass

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Deutsche Staatsangehörige können - unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.